Voraussetzungen für ein Studentenkonto

welche Bedingungen für StudentenkontoDas Studentenkonto bietet diverse Vorteile gegenüber einem herkömmlichen Girokonto für Arbeitnehmer oder Angestellte. Allerdings finden sich auch bestimmte Voraussetzungen für ein Studentenkonto, damit es überhaupt erst eröffnet werden kann.

Wer kann es eröffnen?

Das Studentenkonto richtet sich hauptsächlich an Studierende zwischen dem 18. und 30. Lebensjahr und berücksichtigt die finanziellen Verhältnisse während des Studiums, die bekanntlich überschaubar sind. Daher finden sich bei zahlreichen Anbietern auch Altersbeschränkungen. Je nach Bank kann die Altershöchstgrenze auf das 25. bis 30. Lebensjahr festgelegt sein, einige Direktbanken stellen auch ein Girokonto für Studenten ohne Altersgrenze zur Verfügung, wobei dann die explizite Studiendauer berücksichtigt wird.

Zu den Voraussetzungen, die bei Eröffnung ebenfalls erfüllt sein müssen, zählt der Nachweis über die Einschreibung an einer Universität oder Fachhochschule, der Bank muss gleichzeitig mit dem Eröffnungsantrag auch die Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden. Zu beachten ist allerdings, dass dieser Nachweis von einigen Banken für jedes neue Semester gefordert wird. Gerade bei Studentenkonten, die nicht an eine Altersgrenze gebunden sind, ist dieser Nachweis für die Studiendauer wichtig, denn Langzeitstudenten, bei denen die Anzahl der Semester die Regelstudienzeit um ein Vielfaches übersteigt, fallen bei den Banken nicht unter den „klassischen“ Studententypus, für den das Konto gedacht ist. Daher finden sich in den Vertragsbestimmungen der Banken oft auch Hinweise auf die maximale Studiendauer, für die das Studentenkonto zu den angebotenen Konditionen geführt werden kann.

Minderjährige Studenten – Was ist zu beachten?

Es kommt zwar selten vor, aber auch 17-Jährige können heute schon studieren, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Die meisten Banken bieten die Eröffnung eines Bankkontos für Studenten erst ab 18 Jahren an, doch es gibt Ausnahmen. Zu den Voraussetzungen für ein Girokonto für Studenten zählt dann auch die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters. Hier ist dann die Unterschrift mindestens eines Erziehungsberechtigten auf dem Kontovertrag erforderlich, sowohl der Studierende als auch der Erziehungsberechtigte müssen sich per Postident-Verfahren gegenüber der Bank legitimieren, wenn es sich um ein Online-Konto bei einer Internetbank ohne Filiale handelt. Dispositionskredite werden Minderjährigen nicht gewährt. Als Kreditkarten-Option kommt eine Prepaid-Kreditkarte auf Guthabenbasis in Frage.

Warum ältere Semester kein Studentenkonto eröffnen können

Wer die Altersgrenze der Banken für das Studentenkonto überschritten hat oder im Sinne der Banken kein „typischer“ Studierender ist, der kann auch kein entsprechendes Konto eröffnen. Das trifft auf Arbeitnehmer, Angestellte und auch auf Pensionäre zu, die sich für ein nebenberufliches Studium entscheiden. Hier geht die Bank von einem gesicherten und regelmäßigen monatlichen Einkommen aus, anders wie bei jungen Studenten, die lediglich von Bafög und einem schwankenden Einkommen aus etwaigen Nebenjobs leben. Das rechtfertigt dann auch kein eigenes Studentenkonto. Für diese Zielgruppe finden sich aber auch günstige und kostenfreie Girokonten mit attraktiven Konditionen, die oft ähnliche Konditionen bieten.

Hinweise zu Dispokredit und Kreditkarten

Bei wenigen Studentenkonten besteht die Möglichkeit, einen Dispositionskredit in Anspruch zu nehmen. Allerdings wird hier die Bonität geprüft und auch der Disporahmen orientiert sich an den Einnahmen des Studenten. So finden sich Grenzen zwischen 500 und 1.000 Euro, je nach Bank können diese auch unter 500 Euro liegen. Das Gleiche gilt für ein Studentenkonto mit Kreditkarte. Die Bonitätsprüfung sowie die monatlichen Einnahmen entscheiden über den Kreditrahmen der echten Kreditkarte und auch über das Abrechnungsmodell (Beispiel Ratenzahlung). Einige Internetbanken bieten ausschließlich Prepaid-Kreditkarten ohne Bonitätsprüfung an. Diese Karten zeigen die gleichen Vorteile im Zahlungsverkehr, verhindern aber eine Überschuldung des Studierenden.